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Newsletter der Personalabteilung

Juni 2020

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Deutsche Bahn – Aktuelle Kulanzregelungen

Die Kulanzregelungen für Fahrkarten, die bis zum 13. März 2020 erworben wurden, werden verlängert:

• Super Sparpreise können für Fahrten bis einschließlich 31. Oktober 2020 flexibel ohne Zugbindung genutzt werden.

• Super Sparpreise mit Reisedatum bis zum 4. Mai 2020 können über das bestehende Kontaktformular kostenfrei storniert werden.

• Inhaber von Flexpreis Business- und Flexpreis-Tickets können auch unabhängig von diesen Kulanzregelungen weiterhin ihr Ticket stornieren und rückerstatten lassen.

Alle Informationen zu den Kulanzregelungen finden Sie unter https://www.bahn.de/p/view/home/info/corona-info-bahnbusiness.shtml

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Keine Beitragserhöhungen mehr bei Alttarifen in der VBLextra

Die VBL hat am 31.03.2020 mit einem Schreiben an die Georg-August-Universität Göttingen als Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie den Beitragserhöhungen oder zusätzlichen Einmalzahlungen in der VBLextra ab sofort in den Alttarifen VBLextra 01 bis 03 (das betrifft Vertragsabschlüsse vor dem 01. Juni 2016) nicht mehr zustimmt.

Das bedeutet im Einzelnen:
Wenn Beschäftigte Entgeltumwandlungsverträge in den Alttarifen abgeschlossen haben, dürfen diese nicht mehr im Beitrag erhöht werden. Sollten Sie z.B. bislang 100 € monatlich eingezahlt haben, dann können Sie ab sofort diesen nicht mehr auf 150 € aufstocken, sondern müssen bei den 100 € verbleiben.

Dies gilt auch für Verträge mit und ohne Riester-Förderung in den Alttarifen. Hier gilt allerdings noch eine Ausnahme, wenn Sie zur Ausschöpfung der vollen Riester-Förderung (z.B. wegen Änderung bei der Kinderzulage) die Beiträge ändern müssen. Dann wird eine Beitragsanpassung weiterhin zugelassen. Dies ist aber nur bis zur geltenden Förderhöchstgrenze abzüglich Grundzulage möglich.

Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an den Kundenservice der VBL.

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Neue Leitung des Teams Beamtenangelegenheiten inkl. Berufungsverfahren

Ab 01.07.2020 wird Herr Kevin Hildebrandt die Leitung des Teams 513 – Beamtenangelegenheiten inklusive Berufungsverfahren übernehmen. Darüber hinaus bleibt er auch weiterhin Ansprechpartner für Berufungs- und Bleibeverfahren. Die Kontaktdaten bleiben unverändert bestehen: kevin.hildebrandt@zvw.uni-goettingen.de bzw. Durchwahl: -24217.

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Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine Schutzimpfung gegen Influenza

Aufwendungen für eine Schutzimpfung gegen Influenza sind derzeit gem. § 38 Abs. 1 Satz 1 NBhVO als Standardimpfung für alle Personen ab dem Alter von 60 sowie als Indikationsimpfung für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (chronisch Kranke), für Schwangere sowie für Bewohner*innen von Alters- oder Pflegeheimen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut beihilfefähig.

Im Rahmen der nächsten Änderung der NBhVO werden die Regelungen hinsichtlich der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine Schutzimpfung gegen Influenza so angepasst, dass allen beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Personen Beihilfe für entsprechende Aufwendungen gewährt wird.

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Das BEM der Universität im Film

Die Universität unterstützt Menschen, die über einen längeren Zeitraum erkrankt sind, bei ihrem Weg zurück auf ihren Arbeitsplatz. Dafür steht der Begriff „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM). In dem Film wird das BEM beispielhaft dargestellt und zwei betroffene Kolleginnen kommen zu Wort, die ihren persönlichen Eingliederungsprozess beschreiben.

In einem weiteren Film stellen sich die internen Akteure zum BEM kurz vor.

Das BGM hat hierfür Budgetmittel für die Realisierung durch das Videoteam der SUB zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zum BEM finden Sie hier.

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Rückkehr aus dem Ausland und Quarantäne –Auswirkungen auf Entgeltanspruch-

Bitte beachten Sie bei einer Auslandsreise wegen der Auswirkungen auf den Anspruch auf Entgeltzahlung unbedingt die Ausführungen im wöchentlichen UniNews 6.3 vom 19.06.2020 unter „Informationen für Mitarbeiter*innen“ (siehe  http://newsletter.uni-goettingen.de/uninews-6-3-19-06-2020/ ).  

Für Reisen ins Ausland gelten die jeweils aktuellen Reisewarnungen bzw. Reisehinweise der Bundesregierung für das jeweilige Land sowie die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen für das Land Niedersachsen.

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Wissenschaftszeitvertragsgesetz –WissZeitVG-

Das WissZeitVG ist aufgrund der Corona–Pandemie hinsichtlich der höchstzulässigen Befristungsdauer (von 6 bzw. 12 Jahren) geändert worden. 

Es kann nunmehr arbeitgeberseitig eine Verlängerung um bis zu 6 Monate beantragt werden, wenn ein Arbeitsverhältnis nach § 2 Absatz 1 zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 besteht.

Nähere Ausführungen finden Sie in unserem Merkblatt in Deutsch und Englisch unter diesem Link: 

https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/Documents/M/Merkblatt-WissZeitVG.pdf und https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/Documents/M/Merkblatt-WissZeitVG%20EN.pdf 

Über diese Änderung wurde auch bereits im wöchentlichen UniNews 6.2 vom 11.6.2020 unter „Informationen für Mitarbeiter*innen“ informiert (siehe  http://newsletter.uni-goettingen.de/uninews-6-2-12-06-2020/ ).

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Die Anmeldung für den Newsletter der Personalabteilung finden Sie hier:
https://listserv.gwdg.de/mailman/listinfo/newsletter-personaladministration

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