Mit der Tarifeinigung vom 2. März 2019 wurde die „Aufspaltung“ der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b zum 1. Januar 2019 vereinbart. Da die Redaktionsgespräche der Tarifparteien eine gewisse Zeitdauer in Anspruch genommen haben, sind die Tarifverträge erst im September 2019 in Kraft getreten. Die Umsetzung dieses Punktes der Tarifeinigung erfolgt an der Universität Göttingen nunmehr mit der Abrechnung Dezember 2019.
Überleitung aus der großen E9
Beschäftigte, die bisher der „regulären“ Entgeltgruppe 9 (große E9) zugeordnet waren, sind gemäß § 29b Absatz 1 TVÜ-Länder ab 1. Januar 2019 automatisch in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet. Die Zuordnung zu den einzelnen Stufen erfolgt stufengleich und unter Mitnahme der bereits in der Stufe verbrachten Zeit. Die betroffenen Beschäftigten werden hierzu über die Entgeltabrechnung informiert, die einen entsprechenden Zusatz erhält.
Überleitung aus der kleinen E9
Beschäftigte, die bisher der „kleinen“ Entgeltgruppe 9 mit ehemaligen Arbeitertätigkeiten zugeordnet waren, sind ab 1. Januar 2019 automatisch in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet. Die Zuordnung ergibt sich aus der Tabelle in § 29b Absatz 2 Satz 2 TVÜ-Länder. Sie unterstellt (unabhängig von den tatsächlichen Verhältnissen), dass die am 31. Dezember 2018 in der „kleinen“ Entgeltgruppe 9 erreichte Stufe einschließlich der in der Stufe verbrachten Zeit tatsächlich im Arbeitsverhältnis zurückgelegt worden ist. Mit dieser (im Einzelfall ggf. fiktiven) Zeitspanne werden die Beschäftigten der entsprechenden Stufe der Entgeltgruppe 9a zugeordnet. Verbleibende Restzeiten werden auf die Laufzeit in dieser Stufe angerechnet.
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