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Newsletter der Personalabteilung

Oktober 2019

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Einreichung von Anträgen auf Durchführung personalrechtlicher Maßnahmen, die ab 24.12.2019 beginnen sollen

Einreichung von Anträgen auf Durchführung personalrechtlicher Maßnahmen ab 24.12.2019 (Einstellungen, Vertragsverlängerungen, Arbeitszeitänderungen usw.) aufgrund der diesjährigen Betriebsruhe in der Zeit vom 24.12.2019 bis zum 31.12.2019

Die jährliche Betriebsruhe für den Bereich der Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin) in der Zeit vom 24.12.2019 bis 31.12.2019 hat auch Auswirkungen auf die Durchführung personalrechtlicher Maßnahmen, die in der Zeit vom 24.12.2019 bis 10.01.2020 wirksam werden sollen. Da zur Umsetzung dieser Maßnahmen eine gewisse Bearbeitungszeit erforderlich ist und auch eine zeitgerechte Beteiligung des Personalrats zu erfolgen hat, bitte ich mir alle Anträge bis spätestens 20.11.2019 vollständig einzureichen.

Nur so kann sichergestellt werden, dass die entsprechenden Arbeitsverträge mit den Beschäftigten rechtzeitig vor Vertragsbeginn abgeschlossen und auch ausgehändigt werden können. Ggf. kann eine Vertragsunterzeichnung in Absprache auch bis 20.12.2019 in der Personalabteilung erfolgen.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass eine Arbeitsaufnahme, auch bei Verlängerungen von Beschäftigungsverhältnissen sowie bei Arbeitszeitänderungen aus arbeitsrechtlichen Gründen nur erfolgen darf, wenn spätestens zum vertraglich vereinbarten Termin die entsprechenden Arbeitsverträge sowohl von der Personalabteilung als auch von der/dem Beschäftigten unterzeichnet sind.

Ich bitte alle mit der Bearbeitung von personalrechtlichen Maßnahmen betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um Beachtung.

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Firmen-Abo VSN 2020

Auch für das Jahr 2020 bietet die Universität Göttingen ihren Beschäftigten den Erwerb eines VSN-Firmen-Abos zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Bereich des Stadtgebietes Göttingen sowie im gesamten Gebiet des Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (VSN) an.

Das Firmen-Abo gilt für den Bus- und Bahnnahverkehr im VSN-Gebiet. Es wird eine Laufzeit von einem Kalenderjahr (01.01.2020 bis zum 31.12.2020) haben. Alle Abonnenten erhalten die Jahresfahrkarte des VSN zu einem um 18% ermäßigten Abo-Preis gegenüber einer regulären Jahresfahrkarte. Der monatliche Fahrpreis steht in Abhängigkeit zu der jeweils gewählten Fahrstrecke und Preisstufe und wird jeden Monat automatisch von Ihrem Nettoentgelt einbehalten.

Für den Bereich der Universität (ohne Universitätsmedizin) können Sie nähere Informationen bezüglich der Nutzungsbedingungen, Preisstufen und dem Antragsverfahren dem Mitarbeiterportal

(https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/abo_vsn/Seiten/default.aspx) sowie der Homepage des VSN (http://www.vsninfo.de/de/fahrkarten-im-vsn/vsn-firmen-abo/grosskunden-abo) entnehmen.

Für Rückfragen steht Ihnen auch gerne
Frau Marion Lehmann, Tel. 39-24047, E-Mail: marion.lehmann@zvw.uni-goettingen.de
als persönliche Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Der Antrag auf Erwerb eines Firmen-Abos muss spätestens bis zum 15.11.2019 der Zentralverwaltung vorliegen. Das Antragsformular steht auf der o. g. Internetseite zur Verfügung. Verspätete Anträge können leider nur für eine Warteliste Berücksichtigung finden. Nur im Falle des Freiwerdens eines Abonnements im Laufe des folgenden Kalenderjahres durch vorzeitige Rückgabe (z.B. bei Wechsel der Arbeitsstelle) wäre ein unterjähriger Erwerb einer Fahrkarte im Rahmen des angebotenen Firmen-Abos möglich.

Allen Abonnenten der Universität (ohne UMG), die bereits im Kalenderjahr 2019 ein Firmen-Abo erworben haben, wurde bereits ein entsprechendes Antragsformular für den Fahrausweis persönlich zugeschickt.

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A1-Verfahren Hinweisblatt

Das Hinweisblatt zur Absicherung bei einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland – Dienstreise/Entsendung – wurde neu angepasst.

Hintergrund ist die Entscheidung, dass bei Dienstreisen/Entsendungen in Vertragsstaaten (z.B. China, USA) – mit denen Deutschland durch ein Entsende- oder Sozialversicherungsabkommen verbunden ist, die Ausstellung von bilateralen Entsendebescheinigungen nicht verpflichtend geregelt ist. Nach Aussage des DRV-Bund und der DVKA kann zukünftig eine Entsendebescheinigung für die betroffenen Länder auch rückwirkend ausgestellt werden, sofern eine Aufforderung durch ausländische Behörden erfolgt.

Aus diesem Grund wurde für die Universität Göttingen beschlossen, bei Dienstreisen/Entsendungen in die genannten Vertragsstaaten auf die Ausstellung von bilateralen Entsendebescheinigungen zu verzichten und nur bei Aufforderung nachzureichen.

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Infoveranstaltung der VBL vom 05.09.2019

Am 05.09.2019 fand die Informationsveranstaltung zur Betrieblichen Altersversorgung von der VBL im ZHG statt. Aufgrund der großen Nachfrage haben wir nun die Präsentation und auch verschiedene Informationsmaterialien der VBL im Mitarbeiterportal hinterlegt. Sie können über folgenden Link auf die Unterlagen zugreifen:

https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/VBL/Seiten/default.aspx

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Kinderbezogener Familienzuschlag für Beamte der Universität Göttingen

Wie wir Ihnen bereits im Juli 2018 mitgeteilt haben, wurde die Familienkasse der Universität Göttingen zum 31.08.2018 aufgelöst. Somit beziehen Sie Ihr Kindergeld seit September 2018 über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Nachweise, die die Auszahlung/Weitergewährung des Kindergeldes rechtfertigen (z.B. Schulbescheinigungen, Immatrikulationsbescheinigungen, Ausbildungsverträge etc.), reichen Sie daher bitte direkt bei Ihrer zuständigen Familienkasse unter Angabe Ihrer Kindergeldnummer ein. In der Regel ist dies die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Ihres Wohnortes. Eine Abgabe dieser Nachweise in der Personalabteilung ist nicht erforderlich.

Der Anspruch auf den kinderbezogenen Familienzuschlag ist abhängig von dem Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Um diesen Anspruch prüfen zu können, erfolgt inzwischen ein elektronischer Abgleich mit Ihrer Familienkasse. Sie brauchen sich in der Regel nicht darum zu kümmern. Es kann allerdings vorkommen, dass wir nicht zeitnah von einer Weitergewährung Ihres Kindergeldes erfahren, so dass es in diesem Fall zu einer kurzzeitigen Unterbrechung der Zahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags kommen kann. Eine Nachzahlung erfolgt automatisch, sobald uns die Daten über die Kindergeldzahlung von der Familienkasse übermittelt wurden. Zusätzlich erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid über den Familenzuschlag und die Beihilfestelle wird über die Weiterzahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags informiert, damit weiterhin Beihilfeanspruch besteht.

Zur Vermeidung von Unterbrechungen der Zahlung des kinderbezogen Familienzuschlags kümmern Sie sich daher bitte zeitnah um die Weitergewährung Ihrer Kindergeldzahlung durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

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Jahressonderzahlung

Im Rahmen der Tarifeinigung vom 02. März 2019 wurden nun die Prozente für die Jahressonderzahlung 2019 bis 2021 veröffentlicht. Die Entwicklung der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L haben wir Ihnen hier verlinkt:

Tabelle der Jahressonderzahlung

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Hilfskräfte Entgelterhöhung

Im 4. Quartal 2019 ist mit einer Neufassung des Runderlasses zur Beschäftigung von wissenschaftlichen, künstlerischen und studentischen Hilfskräften zu rechnen.

Die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat vorgeschlagen, die Stundenentgelte für Hilfskräfte anzuheben.

Vorbehaltlich der Aktualisierung des Runderlasses würden sich folgende Stundenentgelte ergeben:

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Die Anmeldung für den Newsletter der Personalabteilung finden Sie hier:
https://listserv.gwdg.de/mailman/listinfo/newsletter-personaladministration

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Herr Marius Dornieden
Tel.: 39-24163
E-Mail: marius.dornieden@zvw.uni-goettingen.de