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Newsletter der Personalabteilung

Mai 2019

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Tarifabschluss 2019

Wie im letzten Newsletter bereits mitgeteilt, sind für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder die Tarifverhandlungen abgeschlossen. Es liegen bisher keine Durchführungshinweise seitens des Finanzministeriums vor. Dennoch möchten wir für den Abrechnungsmonat Juni 2019 folgende Ergebnisse umsetzen:

Die Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten in den Entgeltgruppen (EG) 1 bis 15 mit Stand vom 1. Oktober 2018 werden rückwirkend zum 1. Januar 2019 wie folgt erhöht:

• die Stufe 1 (EG 2 bis EG 15) um eine lineare Erhöhung von 4,5 %, mindestens um einen Festbetrag von 100 €, sofern die Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte hinter diesem Mindestbetrag zurückbleibt,

• die Stufen 2 bis 6 (EG 1 bis EG 15) um eine lineare Erhöhung von 3,01 %, mindestens um einen Festbetrag von 100 €, sofern die Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte hinter diesem Mindestbetrag zurückbleibt.

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV-Prakt-L werden rückwirkend ab 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 50 € erhöht.

Alle Zahlungen erfolgen zunächst im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung.

Da noch hinsichtlich verschiedener Regelungen und Auslegungsfragen der Abschluss der Redaktionsverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften abgewartet werden muss, können ausschließlich die prozentualen Erhöhungen umgesetzt werden. Die Umsetzung der strukturellen Änderungen (Beispiel: Aufspaltung der Entgeltgruppe 09) und die Erhöhung bzw. Neuberechnung bestimmter Bezügebestandteile (Beispiele: Garantiebetrag, Angleichungszulage für Lehrkräfte, höherwertige Tätigkeit nach § 14 TV-L, ...) wird zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend erfolgen.

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Übergangsbereich ersetzt Gleitzone

Ab dem 01.07.2019 entfällt die bisherige Gleitzonenregelung und wird durch den sogenannten Übergangsbereich ersetzt.

Die Gleitzone wird für Entgelte zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro verwendet und reduziert für den Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung das sozialversicherungspflichtige Entgelt, sodass die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer geringer ausfallen.

Ab Juli 2019 wird der Übergangsbereich für Entgelte zwischen 450,01 Euro und 1.300,00 Euro Bruttoentgelt angewendet. Hierfür zahlt der Arbeitnehmer wie bei der ehemaligen Gleitzone seine Beiträge aus einem verringerten sozialversicherungspflichtigem Entgelt. Neu hierbei ist, dass trotz gezahlter Sozialversicherungsbeiträge aus dem geminderten sozialversicherungspflichtigem Entgelt volle Rentenansprüche entstehen.

Ein Verzicht auf die Anwendung der Gleitzone, um volle Rentenansprüche erwerben zu können, ist somit ab Juli 2019 nicht weiter erforderlich.

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Hotelsonderraten des Landes Niedersachsen - Hotelliste 2019/2020

Für das Land Niedersachsen sind für den Zeitraum 2019/2020 mit Hotels bzw. Hotelketten Vereinbarungen geschlossen worden, aufgrund derer die Beschäftigten des Landes bei Dienstreisen vergünstigte Konditionen nutzen können. Diese sind im Niedersachsen-Link bei HRS hinterlegt.

Die Beschäftigten der Universität Göttingen dürfen ebenfalls auf diese Land-Rate zugreifen.

Den Zugang zum HRS-Portal dazu finden Sie im Mitarbeiterportal unter dem folgenden Link:

https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/Reisekosten%20Umzugskosten%20Trennungsgeld/Seiten/default.aspx

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Herr Marius Dornieden
Tel.: 39-24163
E-Mail: marius.dornieden@zvw.uni-goettingen.de