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Newsletter der Personalabteilung

März 2019

Tarifabschluss 2019

Bei den Tarifverhandlungen 2019 für den öffentlichen Dienst der Länder wurde am 02.03.2019 eine Einigung erzielt. Der Tarifvertrag sieht eine Laufzeit vom 01.01.2019 bis zum 30.09.2021 vor. Es wird in drei Schritten eine Erhöhung der Entgelte rückwirkend ab dem 01.01.2019, zum 01.01.2020 und zum 01.01.2021 geben. Die Entgeltgruppe 9 (mit der regulären und der verlängerten Stufenlaufzeit) wird künftig in Entgeltgruppe 9a und 9b unterteilt. Die Jahressonderzahlung wird für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren.

Nähere Informationen und Details stehen mir zZt. nicht zur Verfügung und können erst nach Ablauf der Erklärungsfrist am 15.04.2019 und der Ratifizierung der Tarifverträge zur Umsetzung der Tarifeinigung erfolgen.

Eine Zahlung der Entgelterhöhung kann ebenfalls erst danach erfolgen.

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Formulare

Die Informations- und Hinweisblätter, die mit den Arbeitsverträgen ausgegeben werden, stehen nun für alle Beschäftigten in englischer Sprache zur Verfügung.

Auf Wunsch können wir Ihnen diese gerne zusenden. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihre_n zuständige_n Sachbearbeiter_in.

Die Dokumente werden in nächster Zeit zum Abruf im Stichwortverzeichnis des InfoCenters bereitgestellt.

Der Arbeitszeitnachweis für Minijobber steht ebenfalls in englischer Version im FormularCenter zur Verfügung.

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Hinweisblatt für Dienstliche Tätigkeit im Ausland

Die Personalabteilung hat für die Beschäftigten und auch die Personalverantwortlichen in den Einrichtungen ein Hinweisblatt zur Absicherung bei einer vorübergehenden dienstlichen Tätigkeit im Ausland –Dienstreise/Entsendung- erstellt. Dieses Hinweisblatt steht in Deutsch und Englisch zur Verfügung und ist im Mitarbeiterportal zu finden unter: Info Center- Personaladministration und Personalentwicklung –Stichwortverzeichnis =Dienstreise/Entsendung-Hinweise.

Diese Hinweise sind auch im Zusammenhang mit dem A1-Verfahren ab 01.01.2019, über das im Newsletter der Personalabteilung in der Ausgabe Januar 2019 informiert wurde, wichtig und sollten unbedingt beachtet werden

• Der aktuelle DR-Antrag (pdf-Version sowie Lucom) beinhaltet bei jeder Beantragung einer 
  Dienstreise einen Hinweis auf die Ausführungen mit Verweis auf die Fundstelle im MaP. 
  Dieser Hinweis mit Verlinkung erscheint im Lucom-Formular jedoch nur, wenn es sich um 
  eine Auslandsdienstreise handelt.

• An einer Vereinfachung der Antragstellung für die A1-Bescheinigung wird derzeit 
  gearbeitet. Der Lucom-Dienstreiseantrag wird zurzeit um die benötigten Daten ergänzt. 
  Das Ziel ist, dass aus diesem Formular heraus bereits die Antragstellung der A1-
  Bescheinigung bei der Personalabteilung erfolgen kann – ohne bzw. ohne großes Zutun 
  des Dienstreisenden. Ein Großteil der benötigten Daten kommt dann aus dem Lucom-
  Dienstreiseantragsformular und könnte durch SAP-Daten ergänzt werden. Voraussetzung
  ist dann aber, dass der/die Dienstreisende/r dann den Lucom-Dienstreiseantrag nutzt. 
  Der Zeitaufwand für die Beantragung würde dadurch spürbar reduziert werden.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, geben Sie diese gerne an die_den für Ihre Einrichtung zuständige_n Entgeltsachbearbeiter_in weiter.

Die Fakultäten und Einrichtungen wurden per RdMail vom 12.03.2019 über dieses neue Hinweisblatt informiert.

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Reisekosten

Die Zuständigkeiten in der Zentralen Reisekostenstelle werden zum 01.04.2019 aktualisiert. Die neuen Zuständigkeiten sind dann in der Zuständigkeitsliste der Personalabteilung sowie auf der Seite der Zentralen Reisekostenstelle im MaP zu finden.

Frau Sangmeister-Grotzke verstärkt als neue Sachbearbeiterin ab sofort das Team.

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Niedersachsens Beamtinnen und Beamten erhalten ab März 2019 eine höhere Besoldung

Die Bezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhöhen sich zum 01. März 2019 um 3,2 Prozent. Eine weitere Anhebung um ebenfalls 3,2 Prozent erfolgt dann zum 01. März 2020. Zum 01. März 2021 steigen die Bezüge dann nochmal um 1,4 Prozent. Das teilte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers am 12.03.2019 mit: „Damit übertragen wir den jüngst vereinbarten Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder wirkungsgleich auf die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen im Land“. Die letzte Besoldungserhöhung für die Beamten gab es am 01.06.2018. „Damit ziehen wir die aktuelle Erhöhung drei Monate nach vorne und lassen damit auch die Beamtinnen und Beamten frühzeitig von dem Tarifergebnis profitieren“, betonte Hilbers.

Die Nachzahlung der höheren Bezüge ab März 2019 erfolgt zeitnah nach Vorlage der aktuellen Besoldungstabellen.

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Neue Leitung des Teams „Personalentwicklung des wissenschaftsunterstützenden Personals“

Anfang März hat Frau Kuznik nach der Rückkehr aus ihrer Elternzeit die Stelle als Teamleiterin in der Personalentwicklung übernommen. Sie ist damit u.a. zuständig für das Qualifizierungsprogramm der Personalentwicklung der Universität Göttingen, die Führungskräfteentwicklung in der Zentralverwaltung sowie für die Beratung von Führungskräften, Mitarbeitenden und Einrichtungen. Frau Kuznik war bis zum Beginn ihrer Elternzeit im Juni 2018 im Team „Akademische Personalentwicklung“ für die Personalstrukturplanung und das Thema Nachwuchsförderung in der Wissenschaft zuständig. Nach ihrem Masterstudium „Personalentwicklung und Kommunikationsmanagement“ an der Friedrich-Schiller-Universität Jena war sie unter anderem als Trainerin und Organisationsberaterin in der Fachstelle für Interkulturelle Öffnung des AWO Kreisverbandes Jena-Weimar tätig. Frau Kuznik und ihr Team unterstützen Führungskräfte, Mitarbeitende und Teams in allen Fragen der Personalentwicklung. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Vom 18. bis zum 26. Mai 2019 findet unter der Schirmherrschaft der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) eine bundesweite Aktionswoche Alkohol statt.
Fachleute schätzen, dass 10 % aller Beschäftigten zu viel Alkohol trinken, 5 % davon trinken riskant viel und weitere 5 % sind suchtgefährdet oder suchterkrankt.
Arbeitnehmer mit Suchtproblematik fehlen bis zu 16-mal häufiger am Arbeitsplatz, womit das gesamte soziale Umfeld betroffen ist.
Durch den Alkoholkonsum entstehen für den betroffen Beschäftigten und sein Umfeld enorme wirtschaftliche, gesundheitliche und soziale Schäden.
Ganz einfach gesagt: Alkohol und die Arbeitswelt gehören nicht zusammen. Deshalb läuft die Aktionswoche Alkohol unter dem Motto: „Alkohol? Nicht am Arbeitsplatz!“

Auf die Aktionswoche will die Suchtbeauftragte Ilona Carl mit interessanten Aktionen aufmerksam machen:

Montag, den 20.05.2019 von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr Diskussionspodium mit Ulrich Borowka im Hörsaal 010, Platz der Göttinger Sieben, 37075 Göttingen

Mittwoch, den 22.05.2019 von 13:30 bis 18:00 Uhr das Suchtsymposium im Hörsaal MED 18, von Siebold-Str. 5, 37075 Göttingen

Freitag, den 24.05.2019 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr ein Aktionstag in der West und -Osthalle UMG.

 

 

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Frau Thekla Heise
Tel.: 39-26425
E-Mail: Thekla.heise@zvw.uni-goettingen.de