---

Newsletter der Personalabteilung

Januar 2019

---

Landtag beschließt Familienpflegezeit für Beamte

Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen können ab 2019 eine Familienpflegezeit (§ 62a Nds. Beamtengesetz) in Anspruch nehmen. Dies hat der Niedersächsische Landtag am 10. Dezember 2018 beschlossen.

Mit der Regelung wird es Beamtinnen und Beamten, die pflegebedürftige Angehörige haben, zukünftig erleichtert, weiter im Beruf zu bleiben und sich zugleich um die Pflege ihrer Angehörigen zu kümmern. Beamtinnen und Beamten wird damit ermöglicht, ihre Arbeitszeit bei entsprechend angepassten Bezügen vorübergehend zu reduzieren. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage gibt es bereits für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. 

Für Einzelfragen steht Ihnen Ihr/e zuständige/r Personalsachbearbeiter/in zur Verfügung. 

---

Neue Struktur und Mitarbeiterinnen im Team 513 - Beamtenangelegenheiten

Seit November 2018 wird der Bereich der personalrechtlichen Betreuung der Beamtinnen und Beamten sowie Verwaltungs-/Vertretungsbeauftragten und Gastwissenschaftler/innen durch Frau Sylvia Gobrecht unterstützt, die bisher ausschließlich im Tarifbereich tätig war. Sie ist montags, mittwochs und alle zwei Wochen freitags im Beamtenbereich erreichbar.

Zum 31.01.2019 wird Frau Johanna Schäfer wieder in die Personalsachbearbeitung im Beamtenbereich zurückkehren.

Frau Yvonne Ermisch wird während ihrer Mutterschutz- und Elternzeit durch Frau Stefanie Stierwald vertreten.

Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im Mitarbeiterportal/Infocenter/Abteilung Personal/Zuständigkeiten: https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/Documents/XYZ/Zustaendigkeiten-Abteilung-Personal.pdf

---

Dienstreiseformulare

Aufgrund von reisekostenrechtlichen Änderungen sowie steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben wurden die Formulare für den Dienstreiseantrag und die Reisekostenabrechnung aktualisiert.

Die neuen Formulare müssen vollständig ausgefüllt werden. Darin enthaltene Fragen (z.B. die nach erhaltenen Mahlzeiten) sind zwingend mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten.

Bitte verwenden Sie grundsätzlich nur die jeweils aktuellen Formulare aus dem Formularcenter oder im besten Fall den Lucom-Dienstreiseantrag.

Die Fehler im PDF-Formular aus der KW 2 sind behoben. Für hieraus ggf. entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

---

Lohnsteuermerkmal Großbuchstabe „M“

Seit dem 01.01.2019 ist die Universität Göttingen gesetzlich gezwungen, Mahlzeiten zu erfassen, die sie unentgeltlich oder verbilligt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anlässlich einer dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeit (Dienstreise) zur Verfügung stellt (z.B. Frühstück im Hotel). Die Erfassung erfolgt durch die Reisekostenstellen im Rahmen der Reisekostenabrechnung. Die Reisekostenstellen haben die Mahlzeiten an die Personalabteilung zu melden.

Der Großbuchstabe M wird nach der Meldung der Mahlzeiten in die Lohnsteuerbescheinigung gedruckt und ist ein Kennzeichen für das Finanzamt. Es hat aber keine direkten Auswirkungen auf die Reisekostenerstattung bzw. Lohnsteuer.

Für die Erfassung ist es wichtig, dass die Personalnummer im Dienstreiseantrag und dem Reisekostenabrechnungsformular eingetragen wird. Fehlende Angabe zu Personalnummer oder Mahlzeiten müssen unbedingt korrigiert werden.

---

Reisekosten-Richtlinie für Eingeladene und Entsendete

Das Präsidium hat am 13.11.2018 die erste Änderung der Reisekosten-Richtlinie für Eingeladene und Entsendete beschlossen. Die neue Fassung wurde am 04.12.2018 in den Amtlichen Mitteilungen (Nr. 62) veröffentlicht. Die neue Richtlinie ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Einladungen und Entsendungen, die bis zum 31.12.2018 ausgesprochen wurden, werden noch nach der bisher geltenden Reisekosten-Richtlinie abgerechnet.

---

Änderungen der Sozialversicherungswerte ab 01.01.2019

Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sinkt auf 2,5 %. Für die Pflegeversicherung steigt der Beitragssatz hingegen auf 3,05 % bzw. auf 3,3 % für Beschäftigte ohne Kinder.

Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, der von Krankenkasse zu Krankenkasse variiert, wird paritätisch zu gleichen Teilen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Musste beispielweise bisher der Zusatzbeitrag mit 0,7 % alleine vom Arbeitnehmer getragen werden, so wird dieser Beitrag ab sofort mit 0,35 % vom Arbeitnehmer und mit 0,35 % vom Arbeitgeber getragen.

Die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung, in der keine Sozialversicherungsabgaben anfallen, ist dauerhaft auf drei Monate bzw. 70 Tage angehoben worden.

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen für die Kranken- und Pflegeversicherung auf 4.537,50 Euro pro Monat bzw. 54.450 Euro pro Jahr sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 6.700 Euro pro Monat bzw. 80.400 Euro pro Jahr.

---

Künstlersozialabgabe

Gemäß § 24 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (kurz: KSVG) ist die Georg-August-Universität Göttingen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet, soweit Zahlungen an selbständige Künstler/-innen und Publizisten/-innen für eine erbrachte selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit geleistet wurden.

Hierfür werden die Einrichtungen gebeten, alle relevanten Zahlungen zu ermitteln und mithilfe des Workflows

https://eforms.uni-goettingen.de/lip_zvw/catalog/startBrowseDataWizard.do?path=catalog%3A%2F%2FFormulare_versioniert%2FKuenstlersozialkasse%404 an die Personalabteilung zu melden.

Die Künstlersozialabgabe beträgt für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 4,2 % vom Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer).

Die Rückmeldungen sind bis spätestens Freitag, den 01. März 2019 bei der Personalabteilung abzugeben, wobei auch die Rückmeldung bei einer Fehlanzeige erforderlich ist.

---

Neue Personalkostenkalkulationstabellen ab 01.01.2019

Für die Tarifbeschäftigten sowie für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte stehen im Info Center des Mitarbeiterportals die neuen Personalkostenkalkulationstabellen ab 01.01.2019 zur Verfügung:

• Für Tarifbeschäftigte: https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/Tarifbesch/Seiten/default.aspx

• Für Hilfskräfte: https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/Hilfskraefte/Seiten/default.aspx.

Die Personalkostenkalkulationstabellen geben einen Überblick über die Arbeitgeberkosten, können aber u.U. von den tatsächlichen Personalkosten abweichen. Dies hängt von mehreren Faktoren, wie z.B. Sozialversicherungsstatus und VBL-Status ab. Für genaue personenbezogene Berechnungen kontaktieren Sie bitte den zuständigen Entgeltsachbearbeiter für Ihren Bereich.

---

Betriebsrentenstärkungsgesetz Entgeltumwandlung

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vom 17.08.2017 wurden die Rahmenbedingungen für die Entgeltumwandlung geändert. Neben neuen steuerlichen Förderungsmöglichkeiten, die bereits im Kalenderjahr 2018 in Kraft getreten sind, wird zum 01.01.2019 ein neuer Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung in Höhe von 15 % eingeführt.

Klarstellend sei an dieser Stelle gesagt, dass dieser Arbeitgeberzuschuss vorerst für die Universität keine Anwendung findet und nicht zu zahlen ist, da ein eigener Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für den Bund und das Land gilt, der entsprechende Zuschusszahlungen derzeit noch nicht vorsieht. Ob und ggf. wann hier Änderungen oder Ergänzungen zu erwarten sind, ist nicht bekannt.

---

A1-Verfahren ab 01.01.2019

Grundsätzlich gilt bei jeder Auslandstätigkeit (Dienstreisen/Entsendung) in einem anderen EU-Staat (oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) die Pflicht zur Vorlage einer A1-Bescheinigung, damit eine Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung vermieden wird. Die Vorlage der A1-Bescheinigung ist auch bei kurzen Entsendungen bzw. stundenweisen Aufenthalten (selbst kurzes Tanken während der Dienstzeit) zwingend erforderlich. Andernfalls können bei Kontrollen Probleme und Geldstrafen für die Beschäftigten und die Universität drohen.

Diese rechtliche Grundlage gilt bereits seit langem und hat sich nicht geändert, lediglich wird nun das bisherige Papierverfahren ab 01.01.2019 durch ein maschinelles Antragsverfahren abgelöst. Eine Ausnahme bilden hier die Beamten, für die weiterhin das Antragsverfahren in Papierform erfolgen muss.

In jedem Fall sollte die Personalabteilung frühzeitig im Vorfeld einer geplanten Dienstreise ins Ausland vom Beschäftigten informiert werden, damit die erforderliche Beantragung der A1-Bescheinigung vom zuständigen Nettosachbearbeiter schnellstmöglich vorgenommen werden kann. Aufgrund der Mitteilung von relevanten Daten des Beschäftigten für die Auslandstätigkeit wird gerade daran gearbeitet zeitnah einen Workflow für die Beantragung einer A1-Bescheinigung zu erstellen, damit die Bearbeitung einfacher und zudem kurzfristig erfolgen kann.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass für die Beschäftigten in den vorstehend genannten Fällen die zustehende Absicherung durch eine A1-Bescheinigung vor Antritt der Reise zu beantragen und auszuhändigen ist.

---

Neue Faxnummern

Seit dem 02.01.2019 haben sich folgende Fax-Nummern in der Personalabteilung geändert:

Rufnr. Alt.:                         Rufnr. Neu:                             Bereich:
12385                                  25689                                      Bereich 54

22280                                  25688                                      Telefax Sekretariat

---

Herr Marius Dornieden
Tel.: 39-24163
E-Mail: Marius.dornieden@zvw-uni-goettingen.de