Umbuchungen der Jahressonderzahlung 2022

Für die Höhe der zu zahlenden Jahressonderzahlung im Tarifbereich ist u.a. Berechnungsgrundlage, die Anzahl der zu berücksichtigen Beschäftigungsmonate im laufenden Jahr. Bei einer Finanzierung über einen Dritt-/Sondermittelauftrag im Monat November und einem unterjährigen Wechsel dieser Finanzierung übernimmt der Dritt- bzw. Sondermittelgeber unter Umständen die Finanzierung der Jahressonderzahlung nur für den Anteil, der sich auf die Beschäftigungsmonate aus dem jeweiligen Projekt bezieht. In diesen Fällen muss der Anteil der Zahlung, der nicht über das Dritt- oder Sondermittelprojekt finanziert wird, auf eine andere Kostenstelle oder ein anderes Projekt in der betroffenen Einrichtung umgebucht werden. Damit sichergestellt wird, dass diese Umbuchung noch im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist die umgehende Übersendung entsprechender Umbuchungsanträge an die Personalabteilung notwendig.

Zur Vereinfachung des Verfahrens steht hierfür ein entsprechender Workflow „Umbuchungsantrag“ zur Verfügung. Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Evelin Schach; Tel.: 0551/39-24658 / E-Mail: evelin.schach@zvw.uni-goettingen.de