Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 von 4,2 % auf 5,0 % vom Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer).

 

Die Meldung zur Künstlersozialabgabe der Universität Göttingen für das Kalenderjahr 2022 muss bis spätestens 31. März 2023 bei der Künstlersozialkasse erfolgen. Daher ist eine zeitgerechte Rückmeldung bei der Personalabteilung unbedingt erforderlich, wobei auch die Rückmeldung einer Fehlanzeige zu geben ist. Gemäß § 24 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (kurz: KSVG) ist die Georg-August-Universität Göttingen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet, soweit Zahlungen an selbständige Künstler/-innen und Publizisten/-innen für eine erbrachte selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit geleistet wurden.

Die Einrichtungen werden gebeten, alle relevanten Zahlungen zu ermitteln und mithilfe des Workflows an die Personalabteilung zu melden.