Änderungen der Sozialversicherungswerte ab 01.01.2023
Zum 01. Januar 2023 wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,2 Punkte auf 2,6 % erhöht.
Zum 01. Januar 2023 wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,2 Punkte auf 2,6 % erhöht.