VBL senkt Umlagesatz ab 01. Januar 2023
Ab 01. Januar 2023 reduziert sich der Arbeitgeberanteil an der VBL-Umlage von derzeit 6,45 % auf 5,49 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.
Diese Reduzierung führt zu einer Senkung der Arbeitsgeberkosten in den Bereichen VBL und SV.