Jährliche Sonderzahlung ab 2020 für Beamte

Ab dem Jahr 2020 wird im Monat Dezember für aktive Beamt*innen der Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 920,00 Euro gezahlt, für die übrigen Besoldungsgruppen 300,00 Euro (§ 63 NBesG). Sie wird bei einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Stundenanteil gekürzt.

 

Beamt*innen erhalten zudem im Dezember für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den Monat Dezember ein Familienzuschlag gewährt wird, eine jährliche Sonderzahlung. Diese beträgt nunmehr für das erste und zweite Kind jeweils 170,00 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind jeweils 450,00 Euro. Die Kinderbeträge werden bei teilzeitbeschäftigten Beamt*innen nicht durch den Stundenanteil vermindert.