Einführung der Entgeltgruppen 9a und 9b TV-L

Mit der Tarifeinigung vom 2. März 2019 wurde die „Aufspaltung“ der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b zum 1. Januar 2019 vereinbart. Da die Redaktionsgespräche der Tarifparteien eine gewisse Zeitdauer in Anspruch genommen haben, sind die Tarifverträge erst im September 2019 in Kraft getreten. Die Umsetzung dieses Punktes der Tarifeinigung erfolgt an der Universität Göttingen nunmehr mit der Abrechnung Dezember 2019.

Überleitung aus der großen E9

Beschäftigte, die bisher der „regulären“ Entgeltgruppe 9 (große E9) zugeordnet waren, sind gemäß § 29b Absatz 1 TVÜ-Länder ab 1. Januar 2019 automatisch in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet. Die Zuordnung zu den einzelnen Stufen erfolgt stufengleich und unter Mitnahme der bereits in der Stufe verbrachten Zeit. Die betroffenen Beschäftigten werden hierzu über die Entgeltabrechnung informiert, die einen entsprechenden Zusatz erhält.

Überleitung aus der kleinen E9

Beschäftigte, die bisher der „kleinen“ Entgeltgruppe 9 mit ehemaligen Arbeitertätigkeiten zugeordnet waren, sind ab 1. Januar 2019 automatisch in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet. Die Zuordnung ergibt sich aus der Tabelle in § 29b Absatz 2 Satz 2 TVÜ-Länder. Sie unterstellt (unabhängig von den tatsächlichen Verhältnissen), dass die am 31. Dezember 2018 in der „kleinen“ Entgeltgruppe 9 erreichte Stufe einschließlich der in der Stufe verbrachten Zeit tatsächlich im Arbeitsverhältnis zurückgelegt worden ist. Mit dieser (im Einzelfall ggf. fiktiven) Zeitspanne werden die Beschäftigten der entsprechenden Stufe der Entgeltgruppe 9a zugeordnet. Verbleibende Restzeiten werden auf die Laufzeit in dieser Stufe angerechnet.

Beschäftigte, die bisher der „kleinen“ Entgeltgruppe 9 mit ehemaligen Angestelltentätigkeiten zugeordnet waren, sind ab 1. Januar 2019 automatisch in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet. Die Zuordnung ergibt sich aus der Tabelle in § 29b Absatz 3 Satz 2 TVÜ-Länder. Danach werden die Beschäftigten für die Überleitung auf Basis der am 31. Dezember 2018 geltenden Entgelttabelle derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens das gleiche Tabellenentgelt wie bisher erhalten. Die in der bisherigen Stufe bereits verbrachte Zeit wird auf die Stufenlaufzeit in der Entgeltgruppe 9a angerechnet.

Hierbei gibt es eine Besonderheit: Beschäftigte, die in der bisherigen Stufe 3 der „kleinen“ Entgeltgruppe 9 bereits mindestens vier Jahre verbracht haben, werden unmittelbar der Stufe 5 der Entgeltgruppe 9a zugeordnet, in der sie die volle Stufenlaufzeit zurücklegen müssen. Die Stufenlaufzeit beginnt in diesen Fällen am 01.01.2019.

Beschäftigte, die in der bisherigen Stufe 4 der „kleinen“ Entgeltgruppe 9 bereits mindestens fünf Jahre verbracht haben und hier den Erhöhungsbetrag erhalten, werden der Stufe 6 (Endstufe) zugeordnet.

Diejenigen Beschäftigten, die aus der kleinen E9 in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet sind, werden über das Ergebnis der Überleitung noch einmal mit gesondertem Schreiben informiert.

Einstellungen/Höhergruppierungen vom 1. Januar 2019 bis zur Umsetzung der Tarifeinigung

Sofern Beschäftigte ab dem 1. Januar 2019 (vorläufig) in die Entgeltgruppe 9 eingestellt oder in die Entgeltgruppe 9 höhergruppiert wurden, handelt es sich nicht um einen Fall der Überleitung, sondern um eine korrigierende Eingruppierung und Stufenfestsetzung.

Die Höhe und die Zusammensetzung des Ihnen nunmehr zustehenden Entgeltes entnehmen Sie bitte dem Ihnen zugehenden Abrechnungsblatt.