Umsetzung der Besoldungsanpassung für Beamtinnen und Beamte

Mit Gesetz vom 20.06.2019 (Nds. GVBl. S. 114) hat der niedersächsische Landtag das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (NBVAnpG 2019/2020/2021) beschlossen.

 

Das Gesetz beinhaltet eine Anhebung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in den folgenden drei Schritten:

 

•zum 1. März 2019 um 3,16 Prozent,

•zum 1. März 2020 um 3,2 Prozent sowie

•zum 1. März 2021 um 1,4 Prozent.

 

Hierrüber hatten wir bereits informiert.

 

Darüber hinaus ist für das Jahr 2019 eine soziale Komponente, also eine Mindesterhöhung der Grundgehälter in Höhe von 100,00 Euro, enthalten.

 

Mit der technischen Umsetzung der Bezügeerhöhung konnte erst nach Abschluss des gesetzgeberischen Verfahrens begonnen werden, daher wird die Nachzahlung im Abrechnungsmonat September 2019 erfolgen.

 

Die neuen Besoldungstabellen finden Sie im Mitarbeiterportal unter folgendem Link: https://intern.uni-goettingen.de/infocenter/persinf/Besoldung/Seiten/default.aspx