Übergangsbereich ersetzt Gleitzone

Ab dem 01.07.2019 entfällt die bisherige Gleitzonenregelung und wird durch den sogenannten Übergangsbereich ersetzt.

Die Gleitzone wird für Entgelte zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro verwendet und reduziert für den Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung das sozialversicherungspflichtige Entgelt, sodass die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer geringer ausfallen.

Ab Juli 2019 wird der Übergangsbereich für Entgelte zwischen 450,01 Euro und 1.300,00 Euro Bruttoentgelt angewendet. Hierfür zahlt der Arbeitnehmer wie bei der ehemaligen Gleitzone seine Beiträge aus einem verringerten sozialversicherungspflichtigem Entgelt. Neu hierbei ist, dass trotz gezahlter Sozialversicherungsbeiträge aus dem geminderten sozialversicherungspflichtigem Entgelt volle Rentenansprüche entstehen.

Ein Verzicht auf die Anwendung der Gleitzone, um volle Rentenansprüche erwerben zu können, ist somit ab Juli 2019 nicht weiter erforderlich.