Erinnerung Künstlersozialabgabe 2021

Im Rahmen der Abfrage zu abgabepflichtigen Entgelten 2021 für die Künstlersozial-versicherung ist eine zeitgerechte Rückmeldung bei der Personalabteilung unbedingt erforderlich. Bis spätestens 31. März 2022 muss die Meldung der Universität Göttingen zur Künstlersozialabgabe für das Kalenderjahr 2021 erfolgen.

Sofern dies noch nicht geschehen ist, werden die Einrichtungen gebeten, alle relevanten Zahlungen zu ermitteln und mithilfe des Workflows „Angaben zur Künstlersozialabgabe“ https://intern.uni-goettingen.de/formulare/Formulare/Buchstabe%20K/K%C3%BCnstlersozialabgabe%20-%20Erhebungsbogen.aspx an die Personalabteilung zu melden. Ebenfalls sind auch Fehlanzeigen zu melden.