Einreichung von Anträgen auf Durchführung personalrechtlicher Maßnahmen mit Beginn ab 24.12.2021 unter Berücksichtigung der Betriebsruhe in der Zeit vom 24.12.2021 bis 31.12.2021

 

Die jährliche Betriebsruhe für den Bereich der Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin) in der Zeit vom 24.12.2021 bis 31.12.2021 hat auch Auswirkungen auf die Durchführung personalrechtlicher Maßnahmen, die in der Zeit ab dem 24.12.2021 bis 03.01.2022 wirksam werden sollen. Da zur Umsetzung dieser Maßnahmen eine angemessene Bearbeitungszeit erforderlich ist sowie eine zeitgerechte Beteiligung des Personalrats zu erfolgen hat, bitte ich mir alle Anträge bis spätestens 22.11.2021 vollständig einzureichen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die entsprechenden Arbeitsverträge mit den Beschäftigten rechtzeitig vor Vertragsbeginn abgeschlossen und auch ausgehändigt werden können. Ggf. kann eine Vertragsunterzeichnung in Absprache auch bis 23.12.2021 in der Personalabteilung erfolgen.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass eine Arbeitsaufnahme auch bei Verlängerungen von Beschäftigungsverhältnissen sowie bei Arbeitszeitänderungen aus arbeitsrechtlichen Gründen nur erfolgen darf, wenn spätestens zum vertraglich vereinbarten Termin die entsprechenden Arbeits- bzw. Änderungsverträge sowohl von der Personalabteilung als auch von der*dem Beschäftigten unterzeichnet sind.
Wir bitten alle mit der Bearbeitung von personalrechtlichen Maßnahmen betrauten Mitarbeiter*innen um Beachtung der vorgenannten Frist.