Rundschreiben zum Thema: Teilnehmergebühren bei externen Weiterbildungen

Bisher war es erforderlich, dass Mitarbeiter*innen der Universität für eine externe, dienstlich notwendige Weiterbildung zur Begleichung der Teilnehmergebühren zunächst in Vorleistung gehen mussten, bevor diese über die Abrechnung der Reisekosten im Nachhinein zurückerstattet wurden. Das Präsidium sieht dieses Vorgehen, auch unter Berücksichtigung der Zunahme von digitalen Veranstaltungen, als nicht mehr zeitgemäß und hat sich dazu entschieden, diese Verfahrensweise im Sinne der Mitarbeiter*innen wie folgt anzupassen:

  • Die Buchung einer externen Weiterbildung (wie bspw. Haufe, SIN/HÜW Niedersachsen) erfolgt künftig ausschließlich über die dienstliche Adresse der Einrichtung/Fakultät. Bitte beachten Sie, dass Fachtagungen, Workshops und Kongresse nicht unter den hier getroffenen Beschluss fallen
  • Die zugehörige Rechnung wird direkt durch die Einrichtung/Fakultät beglichen. Vorzugsweise sollte dies an einer zentralen Stelle in Ihre Fakultät/Einrichtung erfolgen.

Die Mitarbeiter*innen selbst müssen künftig lediglich einen Dienstreiseantrag stellen (Lucom Workflow). Wurde dieser genehmigt, kann sich der/die Mitarbeiter*in über die zuständige Reisekostenabrechnung die eigens aufgewendeten Reisekosten erstatten lassen. Eine Kopie der Rechnung über die Teilnahmegebühr ist der Reisekostenabrechnung beizufügen. Dies gilt nicht für die Teilnahme an einer reine Onlineveranstaltung am Arbeitsplatz bzw. im Home-Office, da es sich dabei nicht um eine Dienstreise handelt.

Für Fragen wenden Sie sich gern telefonisch an Frau Yvonne Ermisch – Teamleitung der Zentralen Reisekostenstelle oder die Mitarbeiter*innen der Zentrale Reisekostenstelle in der Abteilung Personaladministration und Personalentwicklung (zentrale.reisekostenstelle@zvw.uni-goettingen.de).