Keine Beitragserhöhungen mehr bei Alttarifen in der VBLextra
Die VBL hat am 31.03.2020 mit einem Schreiben an die Georg-August-Universität Göttingen als Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie den Beitragserhöhungen oder zusätzlichen Einmalzahlungen in der VBLextra ab sofort in den Alttarifen VBLextra 01 bis 03 (das betrifft Vertragsabschlüsse vor dem 01. Juni 2016) nicht mehr zustimmt.
Das bedeutet im Einzelnen:
Wenn Beschäftigte Entgeltumwandlungsverträge in den Alttarifen abgeschlossen haben, dürfen diese nicht mehr im Beitrag erhöht werden. Sollten Sie z.B. bislang 100 € monatlich eingezahlt haben, dann können Sie ab sofort diesen nicht mehr auf 150 € aufstocken, sondern müssen bei den 100 € verbleiben.
Dies gilt auch für Verträge mit und ohne Riester-Förderung in den Alttarifen. Hier gilt allerdings noch eine Ausnahme, wenn Sie zur Ausschöpfung der vollen Riester-Förderung (z.B. wegen Änderung bei der Kinderzulage) die Beiträge ändern müssen. Dann wird eine Beitragsanpassung weiterhin zugelassen. Dies ist aber nur bis zur geltenden Förderhöchstgrenze abzüglich Grundzulage möglich.
Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an den Kundenservice der VBL.